Bernhard Beltz - Müller auf den Rengsdorfer Mühlen

Von Marie-Luise Dingeldey

Ein Leben in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts

Als Bernhard Beltz am 1. Juni 1785 den Pachtvertrag für die beiden Rengsdorfer Mühlen, die Mahl- und die Ölmühle, unterzeichnete, war er für das gräfliche Haus und die Verwaltung kein Unbekannter mehr. Das belegt der Vermerk, dass man, trotz der Pleite seines Vorgängers Schindler und der Tatsache, dass die Rengsdorfer Müller selten prosperierten, von ihm eine erfolgreiche Führung der Mühlen erwarten könne. In der Biographie des Müllers mag eine Begründung für diese positive Meinung des Grafen und der Kanzleibeamten zu finden sein.

Geboren wurde Bernhard Beltz (oder Belz, auch Pelz) als Sohn des Johannes Wilhelm Beltz und seiner Ehefrau Anna Magdalena aus Raubach, das damals zur oberen wiedischen Grafschaft gehörte. Ein Taufeintrag konnte nicht gefunden werden, nur der von zwei Schwestern, die 1733 und 1737 vom Raubacher Pfarrer registriert wurden. So bleibt nur die Annahme, dass Bernhard ebenfalls in der ersten Hälfte der 30er Jahre geboren wurde. 1)

Wie die Liebe Grenzen überwand und Bernhard Beltz in die Grafschaft Wied-Neuwied eingebürgert wurde

1761 taucht Bernhard Beltz zum ersten Mal in den gräflichen Akten auf. 2) Er beantragte nämlich am 9. Januar des Jahres einen Proclamations- und einen Copulationsschein (Copulation, von lat. copulāre: verbinden, vereinigen, zusammenfügen). Als Knecht in der Jahrsfelder Mühle hatte er sich in Marie Elisabetha, die Tochter des Henrich Dietz(en) verliebt und begehrte nun, da er das vorgeschriebene Heiratsalter von 25 Jahren bereits erreicht hatte, diese zu ehelichen. Ein Unterfangen, das mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist, weil es - trotz seiner Volljährigkeit - der väterlichen Genehmigung zum Umzug in die untere Grafschaft und zur Heirat bedurfte.

Da der Pfarrer von Raubach geschrieben hatte, dass sein Vater mit der Heirat und dem Umzug nicht einverstanden sei, lehnten der Honnefelder Pfarrer Bachoven und der Amtsverwalter Melsbach aus Rengsdorf die Genehmigung zur Heirat ab. Beltz hatte in seinem Bittgesuch zugesichert, dass er sich ernähren könne, seine Verlobte eine ehrliche Frau sei und er die Kinder in der reformierten Religion erziehen werde. Melsbach dagegen führt in seiner Ablehnung an, dass der Bittsteller eigensinnig sei und meinet, wofern die Verlobte noch nicht geschändet sei, solle diese Heirat eher verhindert werden. Auch vermöchte der Schwiegervater mit nichts dem jungen Paar helfen, also könne der Beltz nach seiner Heirat nur ein bettelarmer Fuhrmann werden.

Dann wurde bekannt, dass Beltz ein nicht geringes Vermögen nach dem Tode seines Vaters erben würde und dass der Vater sich vermutlich gegen die Heirat sträubte, weil das Mädchen ohne Vermögen war.

Weil seine Bemühungen noch nicht zum gewünschten Ziel geführt hatten, bat nun Beltz in Neuwied um Aufnahme ins Leibregiment. Von gräflicher Seite wurde das akzeptiert, „maßen dass wachsthum und die äußere Gestalt passabel ist" und hinzugefügt: „unter diesen Umständen wird der Heirat zugestimmt".

Doch noch immer stemmte sich der Vater gegen die Heiratspläne und den beabsichtigten Wegzug seines Sohnes. 3) Da griff Beltz zum stärksten Mitte: am 23. Februar 1761 meldete er, seine Braut sei schwanger und er wolle ein treuer Untertan werden und auch seine Gelder zahlen. Melsbach genehmigte nun widerstrebend der Heirat, „weil Beltz und seine Braut sich „zu dem unkeuschen Werk thun lassen" und vermerkte, dass er aber Privatbuß tun müsse und 15 Rtlr. Strafe zu zahlen habe, dann stellte er ihm den Proclamationsschein zu, so dass das Paar in der Honnefelder und Raubacher Kirche, gemäß der Kirchenordnung, aufgeboten werden konnte.

Den Copulationsschein hatte Beltz aber auch am 26. Mai noch nicht erhalten. Also musste die Heirat erneut verschoben werden. Laut Melsbach fehlten noch das Ablegen des Untertaneneides für die Untere Grafschaft Wied-Neuwied und der Losschein, also die Auszugsbewilligung, die die Obere Grafschaftliche Kanzlei auszustellen hatte.

   Obere und Untere Grafschaft, aus „Heimatchronik des Kreises Neuwied"

Nachdem am 7. Juni der Raubacher Pfarrer Hörder ihm - nach weiteren Gesprächen mit dem Vater - die Dismissoriales (Umzugserlaubnis) erteilt hatte, unterschrieb Melsbach am 16. Juni den Copulationsschein und teilte mit, dass die Heirat ihm in Gnaden gestattet werde.

Diese fand am 26. Juni in der Honnefelder Kirche statt; der Eintrag des Pfarrers im Kirchenbuch lautet allerdings, dass die Braut Henrich Dietzens „auf der Honnefelder Eisenhütte eheliche Tochter" sei. Damit schien die Angelegenheit beendet zu sein. Nicht so für Bernhard Beltz.

Am 27. November 1761 schickte dieser wiederum ein Schreiben an den Grafen mit der Nachricht, dass er seine Frau nicht vorzeitig geschwängert habe; denn er sei nun schon ein halbes Jahr verheiratet und seine Frau sei immer noch nicht schwanger, weshalb er um Rückerstattung der 15 Rtlr. Strafe für das „vorweggenommene Beilager", wie es Melsbach genannt hatte, bat. Dass dieser genasführte Amtsverwalter davon nichts wissen wollte, lässt sich nachvollziehen. Der Graf aber ließ vermerken, dass Beltz 7 (?) Rtlr. Zurückerstattet würden. Ihm schienen das Durchsetzungsvermögen und die Bauernschläue des Mannes gefallen zu haben. 4)

Wie Bernhard Beltz im Dienst des gräflichen Hauses verwundet wurde

Das Paar blieb zunächst im Honnefelder Gebiet wohnen, wo am 17. April 1763 auch deren erstgeborene Tochter Maria Elisabeth getauft wurde.

Im gleichen Jahr tauchte der Name von Bernhard Beltz in den Eingaben des Grafen Christian Ludwig von der Oberen Grafschaft Wied-Runkel an „die römisch-kaiserliche auch in Germanien und zu Jerusalem Königliche Majestät ..." auf. 5) Darin versuchte dieser - im Zusammenhang mit den Walsprozessen - die Aufsässigkeit seiner Untertanen mittels Zeugenaussagen zu belegen.

Ähnlich wie in der Unteren Grafschaft im Jahre 1754, war in der Oberen Grafschaft im Jahre 1762 eine Forst-Rügenordnung mit „Bußgeldkatalog" (Rügenordnung) erlassen worden, die die Nutzung des Waldes den Bauern praktisch untersagte, stand doch sogar das Hauen von Bohnenstangen oder Besenreisern und das Pflücken von Haselnüssen unter Strafe.

Zur Überwachung und direkten Vollstreckung wurden „Hilfsförster" eingesetzt, die sogenannten „Waldknechte". Ihre Pflicht ist genau umschrieben: „So oft und bald ein Jäger, Förster oder Waldschütz jemand, nach vorhergehender Forst- und Wald-Ordnung in Schaden oder Frevel antrifft und rugbar findet, soll er ihn darauf in der That angreifen, und das Instrument oder Werkzeug, womit der Schaden eigentlich geschiehet abpfänden." 6)

In Ausübung dieser Tätigkeit wurde Bernhard Beltz am 16. Februar 1763 am Kopf verwundet. Er zeigte an, „welchergestalt er den Herbert Dilß von Urbach-Überdorf, in dem Hunds-Bodens-Gehänge angetroffen, woselbst derselbe von jungen Buchen die Äste schädlich abgehauen. Nachdem er nun seinem Amte zufolge denselben über diesen Frevel pfänden wollen, hätte sich dieser höchst-vermessener weise nicht nur der Pfändung widersetzt, sondern auch ihm Beltz seine bey sich habende Flinte zerschlagen und mit der Holtz-Axt, wie noch zu sehen, gefährlich in den Kopf gehauen, welches er pflichtgemäß anzeigen, sofort dieser Gewalttat halben, vorbehältlich der Herrschaftlichen Strafe, Genugthuung und Herstellung seiner Flinte, sich erbeten haben wollte". 7) Im vorliegenden Fall hätte die Strafe für das Abhauen von Buchenästen laut Rügenkatalog auf 15 bis 40 Kreuzer gelautet. 8)

Wie Bernhard Beltz Pächter der Rengsdorfer Mühlen wurde

Im Jahr nach der Geburt seiner Tochter Elisabeth, die am 22. September 1776 getauft wurde, finden wir Bernhard Beltz in den gräflichen Akten wieder, und zwar als Pächter der Tonnenmühle bei Rodenbach, wo er vorzeitig in den Vertrag des Müllers Jacob Meffert einstieg. Dieser ersuchte seinerseits den Grafen nun, die Rengsdorfer Ölmühle pachten zu dürfen, was abgelehnt wurde, da seit 1756 beide Rengsdorfer Mühlen nur zusammen verpachtet wurden. 9)

Als sich in Rengsdorf abzeichnete, dass der wegen seines Fleißes und seiner Ehrlichkeit gelobte Johann Matheus Schindler, der 1783 beide Mühlen gepachtet hatte, sich innerhalb von knapp zwei Jahren so verschuldet hatte, dass er noch nicht einmal die Pacht bezahlen konnte, drängte der gräfliche Beamte Witthauer darauf, dass  er seinen Platz vorzeitig freimachte. Dies geschah trotz eindringlicher Bitten von Schindler, der sich erhoffte, nach dem strengen Winter von 1783 auf 1784 im Jahre 1785 seine Situation endlich verbessern zu können. Die Meinung von Witthauer teilten nicht alle gräflichen Beamten, so unterstützte z.B. Traus die Bitte von Schindler um Reduzierung der Pacht um 50 Rtlr. Mit dem Hinweis, die Rengsdorfer Bannmühle sei eine der schlechtesten im Land, weil viele Bewohner „keine Früchte ziehen" und also auch kein Korn zur Mühle führten. Außerdem fügte er hinzu: „... denn ein dasiger Müller muss gar viel verbergen, er leidet Schaden, weil die Leute zu arm sind:" 10)

Aber der Vertrag mit Bernhard Beltz war schon „in trockenen Tüchern", wie man heute zu sagen pflegt, denn vom Tag seines Auszuges, dem 1. Juni 1785, datiert der Pachtvertrag mit Bernhard Beltz.

Dieser ließ zunächst ein Haus-Inventarium erstellen. Für die Mahlmühle ergab sich Folgendes: aufseiten des Wasserrades drohte der Einsturz des unteren Mauerwerks, was offensichtlich schnell repariert wurde. Das Dach war mit Leyen gedeckt und ausgebessert worden, die Tür wurde für gut befunden, ebenso die Küche, wo aber zwei Scheiben vom alten Fenster zerbrochen waren. In der Küche befand sich ein guter Backofen. Die Wohnstube mit dem Alkoven (Bettnischen) sei gebühnt (mit Dielen belegt), habe aber drei schlechte Fenster mit zerbrochenen Scheiben und einen eisernen Ofen mit drei „Gesetzen" und ein Brett an der Wand. Man könne über eine Treppe hinaufgehen, wo hinter einer Tür ein „Laden" (Schrank) sei. Unter der Wohnstube befinde sich ein Kuhstall mit einer großen und einer kleinen Krippe.

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Obere Mühle um 1900 )Foto: Privatarchiv)

Das Ölmühlengebäude sei zu 2/3 mit Mauersteinen bis unter das Dach gebaut, aber auch hier drohe der Wassermauer der Einsturz. Das Dach sei gut mit Leyen gedeckt, die angebaute Wohnstube sei von Holz und Lehm gemacht, etwas untermauert, habe aber ein schlechtes Dach, was auch schnell repariert wurde, wie die Anmerkung besagt, und zwar mit Dachpfannen. Die Haustür sei schlecht, nur von Brettern gemacht. Eine kleine Treppe führte auch hier in die Wohnstube hinauf, einige zerbrochene Fensterscheiben wurden ebenfalls registriert; ein Eisenofen mit drei „Gesetzen" erwärmte den Raum. Oberhalb der Wohnstube fand man nur einen Boden, aber keinen Speicher. Unter der Wohnstube war der Schweinestall, der Kuhstall befand sich neben dem Gebäude.

1788 beantragte der Müller Beltz, dass auf herrschaftliche Kosten noch ein größerer Stall mit einem Pfeiler gebaut werden soll, weil er mehr als nur zwei Kühe halten möchte. Außerdem klagte er über die zu hohe Pacht. Er wies darauf hin, dass die Kunden ihre Frucht mit Kartoffeln, Buchweizen und dergleichen mischten und viele das ganze Jahr hindurch das Brot in anderen Orten kauften. Da er, wie ihm das Rentamt bescheinigte, ein „accurater Mann im bezahlen" war und der einzige bisherige Müller, der nicht „verdorben" 11) sei, gestattete man ihm sogar die Verlängerung der Pacht. Außerdem wurde nun der Hof Gommerscheid zusätzlich zum Kirchspiel Rengsdorf zu den Rengsdorfer Mühlen gebannt.

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Untere Mühle um 1890 (Foto: Privatarchiv)

Wie der Müller von den Auswirkungen der Französischen Revolution betroffen wurde

Inzwischen hatte  Beltz, was schon Schindler vorgehabt hatte, zwei neue Mühlsteine bestellt, die 1792 in Fahr bereit lagen. Nach alter Tradition hätten die Mahlgäste diese nun anfahren müssen, aber mit solchen Frondiensten war es nun vorbei. Seit den Vergleichsverhandlungen des Fürstenhauses mit den Untertanen weigerten sich die Mahlkunden, ihre ehemaligen Verpflichtungen nachzukommen, und der fürstliche Beamte Witthauer notierte, man müsse nun die Verträge entsprechend abändern. Beltz selbst sah sich nicht in der Lage die Steine zu fahren, da er nur ein Fahrzeug hatte. Er meinte, für einen Steinallein seien vier Pferde nötig, die einen niedrigen Wagen ziehen müssten und beharrte weiter auf der kostenlosen Anfuhr durch die Mühlenkunden. J. Christoph Runkel, seines Zeichens Deputierter, schrieb daraufhin am 26. März, dass der Müller ein „unbilliges Fahren zweier mühlensteine" verlange, er müsse sie auf seine Kosten anfahren lassen. Der wiedische Beamte notierte kategorisch: „Steine müssen gefahren werden von den Bauern." Da hatte aber der Amtsbote Alsdorff bereits am 22. März an den Schultheiß Dreydoppel in Bonefeld geschrieben: „Die dieboutierden sagen die Müllen stein sollen gar nicht gefaren wärten, vor diensten im Kirchspil. Das haben die dieboutierden wieter mich gesagt. Das solt sich dem Herrn schultheiß sagen". 12)

Ende des Jahres bat Beltz um eine erneute Pachtminderung; hatte er bisher eine Reduzierung um 50 Rtlr. Bekommen, so verwies er diesmal auf die niedrigere Anhauser Mühlenpacht (von 60 Rtlr.) und wollte nur noch 80 Rtlr. Zahlen. Als weiteres Argument führte er die Aufhebung des Mühlenbanns an, auch dies eine Folge der „Bauerrevolution". Aber das ging dem Kammerrat Witthauer nun doch zu weit; zwar sah er auch den heißen Sommer und die geringe Wasserzufuhr als Grund für den Rückgang des Ertrages, aber er meinte, die Kunden seien bereit, ihm zu helfen den Mühlengraben aufzuräumen, wenn er sie nur ansprechen würde und schloss eine Reduzierung auf 80 Rtlr. aus.

Wie sich Bernhard Beltz zunächst zum Kauf und schließlich zum Weiterverkauf der Rengsdorfer Mühlen entschloss

Drei wichtige Ereignisse im Leben des Müllers fanden im Jahr 1794 statt.

Zunächst beschloss Beltz, trotz der Aufhebung des Banns, die Mühlen für 661 Rtlr. Zu kaufen. Allerdings forderte er, dass keine weiteren Mühlen im Kirchspiel Rengsdorf gebaut werden dürfe. Die wiedischen Räte Hachenberg, Drosten und Melsbach genehmigten den Verkauf am 12. Februar 1974. 13) Weiterhin mussten jedoch 24 Gulden pro Halbjahr an die Rentkammer gezahlt werden, der sogenannte Wasserlaufzins, sowie weiterhin das Dienst-, Wacht- und Hühnergeld, und der nun selbstständige Müller war gehalten, die herrschaftliche Mühlenordnung zu achten.

Am 9. Mai 1794 heiratete sein Sohn Nicolaus 14) Anna Margareta Kurtz, die  am 22. Dezember 1776 geborene Tochter des Georg Wilhelm Kurtz. Und Ende 1794 starb Bernhards Frau Marie Elisabetha.

Auch das Jahr 1797 brachte wichtige Veränderungen mit sich: Damals heiratete dessen Tochter Elisabeth (geboren 1776) Johann Wolf aus Hardert.

Wenige Wochen danach verkaufte Bernhard Beltz die obere Mühle an Georg Wilhelm Kurz, den Vater seiner Schwiegertochter für 665 Rtlr., behielt aber zunächst die untere Mühle.

Wie Bernhard Beltz seine letzten Lebensjahre verbrachte

Bereits im September 1797 hatten Bernhard Beltz und seine Verlobte, die Witwe Ann (Maria) Margaretha Kleinmann, geb. Lücker, eine Schwester des Schulmeisters Lücker aus Rengsdorf, einen Proclamationsschein beantragt. „Wir beiden oben benannte haben uns ehlich verlobet und da laut beyliegendem attestatus kein hinderniß im wege stehet, so bitten wir untertänigst um den Proclamationsschein. Ante copulationem werden wir noch abgehende Inventaria beybringen." 15)

Da beide Eheleute Kinder aus ihren ersten Ehen hatten, mussten sie, damit deren Erbe gesichert war, ein Inventarverzeichnis ihres Vermögens dem Antrag hinzufügen. Aus dieser neuen Ehe ging die Tochter Anna Magdalena hervor, die am 17. März 1799 geboren und im Jahre 1814 konfirmiert wird, wie die  Kirchenbücher belegen.

Seit wann Bernhard Beltz mit seiner Familie bei seiner Tochter Elisabeth in Hardert wohnte, war nicht zu ermitteln; der Verkauf der unteren Mühle muss wohl vorausgegangen sein.

Am 12. Februar 1805 meldete sein Schwiegersohn Johann Wilhelm Wolf aus Hardert, dass Bernhard Beltz verstorben sei, etwa in seinem siebzigsten Lebensjahr.

Bernhard Beltz hatte sich hochgearbeitet, war zunächst einfacher Mühlenknecht, dann in herrschaftliche Dienste aufgenommen worden, später Müller und schließlich sogar Mühlenbesitzer geworden.

In seinen letzten Lebensjahren erlebte er den Zusammenbruch der jahrhundertealten Ordnung, die Aufhebung der Frondienstes und des Mühlenbanns, den Rückzug der fürstlichen Herrschaft aus den Wäldern dank des Waldvergleichs unter Fürst Friedrich Carl zu Wied, dessen Ab- und Wiedereinsetzung und endgültige Abdankung, die Feldzüge der Franzosen vom linksrheinischen Gebiet in unsere Gegend und damit das sich andeutende Ende des feudalen Systems.

Anmerkungen:

1)    Früher pflegten Frauen kurz vor der erwarteten Geburt des ersten Kindes zu ihrer Mutter zu gehen, um dort zu entbinden. Daher könnte der Geburtseintrag in einem anderen als dem Raubacher Kirchenbuch vorgenommen worden sein. Bislang konnte aber der frühere Wohnort der Mutter noch nicht festgestellt werden.
2)    FWA 95-6-1 „Act des Bernhard Beltz von Raubach"
3)    Da Beltz bereits im ersten Schreiben geäußert hatte, dass er sich nicht mit seiner Stiefmutter vertragen könne, war der Umzug hierher schon eingeplant.
4)    Erst seit dem 1. Mai 1799 wurde der Umzug von Menschen und Gütern innerhalb der beiden wiedischen Gebiete Wied-Neuwied und Wied-Runkel frei von jeglichen Einschränkungen.
5) FWA 103-45-13 Beilage S. 48
6)    Scotti, S. 468
7)    „Denuncians (Kläger) kann sich verbinden lassen", so lautet die Zusatznotiz.
8)    Forstrügenordnung Nr. 32 bei Scotti S. 468 ff.
9)    Als Begründung gab Jacob Meffert an, dass die Familie aus Irlich, wo sie nach dem Wegzug aus der Tonnenmühle eine Unterkunft gefunden hatten, bis zum 1. März wegziehen müsste, da seine Frau nicht katholischen werden wollte und er nun Unterkunft und Arbeitstelle brauche (s. Anmerkung 10))
10)  FWA 62-12-8 „Acta Rengsdorfer Mühlen Verpachtung"
11)  damit ist hier gemeint, dass er erfolgreich gearbeitet und sich nicht verschuldet hatte.
12)  „Die Deputierten sagen, die Mühlensteine sollen gar nicht gefahren werden, vor (für) (Spann-) Dienste im Kirchspiel. Das haben die Deputierten wieder mich (zu mir) gesagt. Das sollte ich dem Herrn Schukthei0 sagen." Seit 1789 hatten die Bauern in ihren Orten jeweils einen Deputierten aufgestellt, um ihre Forderungen gegen das Fürstenhaus vorzutragen; sie sahen in der Französischen Revolution ihr Vorbild.
13)  FWA 63-2-8
14)  Bei Bernhard Beltz Sohn Nicolaus Beltz handelt es sich nicht um den ehemaligen Korporal der wiedischen Bürgerwehr gleichen Namens, dessen Biographie auch Stoff für eine interessante Geschichte bietet.
15)  FWA 96-0-1, Blatt 108

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